Die Berufsbezeichnung Dolmetscher / Übersetzer ist nicht gesetzlich geschützt. Vor missbräuchlicher Verwendung schützen die Ausbildungs-Zertifikate „allgemein beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher / Übersetzer“, „beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „staatlich geprüfter Dolmetscher / Übersetzer“, Diplom-Dolmetscher / Diplom-Fachübersetzer / Diplom-Übersetzer“, „diplomierter Dolmetscher / diplomierter Fachübersetzer / diplomierter Übersetzer“.