Beglaubigung

Beglaubigungen von Übersetzungen werden bei Dokumenten für amtliche Zwecke (zum Beispiel Geschäftsdokumente, Verträge, Finanzberichte, Zeugnisse, Diplomarbeiten, Dissertationen, Urkunden, Auszüge aus dem Gerichtsregister, Erklärungen, Zertifikate, Bescheinigungen u. Ä.) im In- und Ausland benötigt. In der Beglaubigung bestätigt der beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und einem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von Übersetzern angefertigt werden, die hierzu bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt sind.